Rechtsprechung
   BVerwG, 12.01.1962 - VII P 1.60   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1962,111
BVerwG, 12.01.1962 - VII P 1.60 (https://dejure.org/1962,111)
BVerwG, Entscheidung vom 12.01.1962 - VII P 1.60 (https://dejure.org/1962,111)
BVerwG, Entscheidung vom 12. Januar 1962 - VII P 1.60 (https://dejure.org/1962,111)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1962,111) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit einer Beschränkung der Mitwirkung auf den eigentlichen Versetzungsakt - Berücksichtigung von Initiativrechten der Personalvertretung nach Auswahl des Beamten - Auswahl des zu versetzenden Beamten als Teil des Personalhoheitsrechts - Pflicht des Dienstherrn ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    PersVG §§ 55, 56, 57, 61, 70

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 13, 291
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (38)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 08.11.1957 - VII P 2.57

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 12.01.1962 - VII P 1.60
    Der Antragsteller könne sich auch nicht auf die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 8. November 1957 (BVerwGE 5, 344) berufen.

    Mit den sich daraus bei der Durchführung der Mitwirkung ergebenden beiderseitigen Rechten und Pflichten hat sich der Senat wiederholt, und zwar vor allem in den Beschlüssen vom 8. November 1957 (BVerwGE 5, 344), vom 26. Februar 1960 (BVerwGE 10, 196) undvom 13. Mai 1960 - BVerwG VII P 5.59 - (ZBR 60, 269), befaßt und den Standpunkt vertreten, daß dem Personalrat diejenigen Informationen gegeben werden müssen, deren er zur sachgemäßen und sinnvollen Erfüllung der ihm gestellten Aufgaben bedarf.

  • BVerwG, 26.02.1960 - VII P 4.59

    Anspruch eines Personalrats auf Vorlage von Personalbewirtschaftungslisten -

    Auszug aus BVerwG, 12.01.1962 - VII P 1.60
    Mit den sich daraus bei der Durchführung der Mitwirkung ergebenden beiderseitigen Rechten und Pflichten hat sich der Senat wiederholt, und zwar vor allem in den Beschlüssen vom 8. November 1957 (BVerwGE 5, 344), vom 26. Februar 1960 (BVerwGE 10, 196) undvom 13. Mai 1960 - BVerwG VII P 5.59 - (ZBR 60, 269), befaßt und den Standpunkt vertreten, daß dem Personalrat diejenigen Informationen gegeben werden müssen, deren er zur sachgemäßen und sinnvollen Erfüllung der ihm gestellten Aufgaben bedarf.
  • BVerwG, 28.03.1958 - VII P 17.57

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 12.01.1962 - VII P 1.60
    Allerdings müssen sich die von dem Dienststellenleiter gegebenen Auskünfte, soweit sie sich auf den Inhalt der Personalakten stützen, in engen Grenzen halten und auf das Unerläßliche beschränken, weil sie sonst gegen § 57 Abs. 2 PersVG verstoßen würden, wonach Personalakten grundsätzlich nicht vorgelegt werden dürfen (vgl. BVerwGE 6, 302 [BVerwG 28.03.1958 - VII P 17/57]).
  • BVerwG, 13.05.1960 - VII P 5.59

    Grundsätze über das Informationsrecht des Personalrates bei

    Auszug aus BVerwG, 12.01.1962 - VII P 1.60
    Mit den sich daraus bei der Durchführung der Mitwirkung ergebenden beiderseitigen Rechten und Pflichten hat sich der Senat wiederholt, und zwar vor allem in den Beschlüssen vom 8. November 1957 (BVerwGE 5, 344), vom 26. Februar 1960 (BVerwGE 10, 196) undvom 13. Mai 1960 - BVerwG VII P 5.59 - (ZBR 60, 269), befaßt und den Standpunkt vertreten, daß dem Personalrat diejenigen Informationen gegeben werden müssen, deren er zur sachgemäßen und sinnvollen Erfüllung der ihm gestellten Aufgaben bedarf.
  • BVerwG, 11.02.1981 - 6 P 44.79

    Reichweite und Zweck einer diesbezüglichen Informationspflicht seitens der

    Das Bundesverwaltungsgericht hat sich zwar schon wiederholt mit der Vorlage von Bewerbungsunterlagen befaßt und die Pflicht der Dienststelle, alle Bewerbungsunterlagen vorzulegen, in Fällen bejaht, in denen sich die Bewerber bereits im öffentlichen Dienst befanden und sich um einen höheren Dienstposten bewarben (BVerwGE 13, 291; BVerwG, ZBR 1967, 377; BVerwGE 37, 169, 171) [BVerwG 05.02.1971 - VII P 11/70].
  • BVerwG, 06.12.1978 - 6 P 2.78

    Vorstellungsgespräche - Personalrat - Dienststellenleiter - Auswahlkommission -

    In diesen Fällen wird, wie das Bundesverwaltungsgericht im Beschluß vom 28. April 1967 - BVerwG 7 P 12.65 - (Buchholz 238.34 § 61 PersVG Hamburg Nr. 1 = PersV 1967, 275 - ZBR 1967, 274) ausgeführt hat, die beteiligungspflichtige Maßnahme in zwei Vorgänge aufgespalten, wobei bereits der erste Vorgang eine Vorentscheidung über die beabsichtigte Maßnahme ist, so - wie in dem genannten Beschluß - die vorläufige Bestellung eines Lehrers zum Schulleiter als Vorentscheidung über die spätere Beförderung, die eine Beförderung vorbereitende Versetzung oder Übertragung eines höher bewerteten Dienstpostens (vgl. BVerwGE 13, 291 [295]) - die letztere Maßnahme unterliegt jetzt nach § 76 Abs. 1 Nr. 3 BPersVG der Mitbestimmung -, die probeweise Übertragung einer höher bewerteten Tätigkeit als Vorentscheidung über die Höhergruppierung (BVerwGE 15, 212 [214]) - jetzt § 75 Abs. 1 Nr. 2 BPersVG (zur vorübergehenden Übertragung s. hingegen BVerwGE 54, 92) - sowie die ebenfalls als Vorentscheidung zu wertende Auswahl von Beschäftigten an Beförderungslehrgängen (Beschluß vom 20. Juli 1962 - BVerwG 7 P 4.61 - [Buchholz 238.34 § 66 PersVG Hamburg Nr. 1 - PersV 1962, 258], Beschluß vom 10. Februar 1967 - BVerwG 7 P 6.66 - [BVerwGE 26, 185, 194], Beschluß vom 10. Februar 1967 - BVerwG 7 P 18.66 - [Buchholz 238.3 § 66 PersVG Nr. 4 = PersV 1968, 278]) - jetzt: § 75 Abs. 3 Nr. 7, § 76 Abs. 2 Nr. 1 BPersVG -.

    Etwas anderes besagt auch nicht der Beschluß vom 12. Januar 1962 - BVerwG 7 P 1.60 - (BVerwGE 13, 291), der sich mit dem Umfang der damals in § 57 Abs. 2 des Personalvertretungsgesetzes vom 5. August 1955 (BGBl. I S. 477) - PersVG 1955 - geregelten Informationspflicht, nicht aber mit dem Zeitpunkt befaßt, in dem sie erfüllt werden muß.

  • BVerwG, 07.07.2008 - 6 P 13.07

    Übertragung eines Referatsleiterdienstpostens; Topfwirtschaft; Ausschluss der

    Gleichwohl hat die damalige Rechtsprechung des beschließenden Gerichts die Beteiligung des Personalrats bereits beim Übertragungsakt bejaht, wenn damit die maßgebliche Auswahlentscheidung für eine spätere Versetzung oder Beförderung verbunden war (vgl. Beschlüsse vom 12. Januar 1962 - BVerwG 7 P 1.60 - BVerwGE 13, 291 = Buchholz 238.3 § 70 PersVG Nr. 2 S. 4 f. und vom 28. April 1967 - BVerwG 7 P 12.65 - Buchholz 238.34 § 61 PersVG Hamburg Nr. 1).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht